Mit einem nicht invasiven Pränataltest lässt sich kindliches Erbgut aus der Plazenta untersuchen.
Das oberste Entscheidungsgremium von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken, der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat bereits im September 2019 beschlossen, dass Bluttests vor der Geburt auf ein Downsyndrom (Trisomien 13, 18 und 21) des Kindes künftig von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird:
- "In begründeten Einzelfällen"
- Bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken
Verbunden wird die Kostenübernahme mit ärztlicher Beratung und weiterführenden Informationen.
Die Regelung ist zum 01. Juli 2022 in Kraft getreten. Mit einem nicht invasiven Pränataltest (NIPT) lässt sich kindliches Erbgut (DNA) aus der Plazenta (Mutterkuchen) untersuchen.
Der NIPT gehört nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft. Er wird nur dann von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, wenn Sie und Ihre Ärztin gemeinsam entschieden haben, dass der Test für Sie sinnvoll ist. Das hängt vor allem von Ihrer persönlichen Situation ab.
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