Blutgruppenbestimmung
Jeder Mensch besitzt ein ganz spezielles und einzigartiges Blutgruppenmuster, das durch die Eigenschaften der roten Blutkörperchen (Erythrozyten) bestimmt wird.
Im Jahr 1901 endeckte Karl Landsteiner (1868-1943), das sich das Blut verschiedener Menschen voneinander unterscheidet. In zahlreichen Versuchen stellte er fest, das es auf der Oberfläche der roten Blutkörperchen zwei unterschiedliche Antigene A und B gibt. Je nach Vorhandensein der Antigene unterteilte er die Blutgruppenmuster der Menschen in die vier verschiedenen Blutgruppen A, B, AB oder 0 ein.
Das Blutgruppenmuster bleibt das ganze Leben gleich und wird nach festen Erbregeln, dem so genannten Mendelschen Gesetz, vererbt. Jeder Mensch besitzt zwei Blutgruppenmerkmale, wobei immer nur eines an die nächste Generation weiter vererbt wird. Bei einem Neugeborenen setzt sich die Blutgruppe somit aus dem vererbten Merkmal der Mutter und dem vererbten Merkmal des Vaters zusammen.
Neben dem AB0-System ist der so genannte Rhesus-Faktor für eine eindeutige Bestimmung des Blutgruppentyps unerlässlich. Dieses wichtige Antigen auf den Blutkörperchen wurde im Jahr 1940 ebenfalls von Karl Landsteiner entdeckt. 85% aller Menschen besitzen dieses Rhesus-Antigen und sind somit Rhesus-positiv (Rh+). Bei 15% kann man das Rhesus-Antigen nicht nachweisen, sie bezeichnet man als Rhesus-negativ (Rh-). Die Vererbung des Rhesus-Faktors läuft ebenfalls nach den Mendelschen Erbregeln ab.
Die Kenntnis der eigenen Blutgruppe und des Rhesus-Faktors ist besonders im Hinblick auf eine eventuell notwendige Bluttransfusion und während der Schwangerschaft von Bedeutung. Eine wichtige Rolle spielen die Blutgruppen auch bei gerichtsmedizinischen Gutachten oder Vaterschaftsnachweisen.
Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesus-Faktors wird anhand einer Blutprobe im Labor durchgeführt.