Fehlbildungsdiagnostik

Sind im Ultraschallscreening auffällige Befunde aufgetreten, werden diese in Zusammenarbeit mit speziell ausgebildeten und qualifizierten Kollegen (DEGUM-Stufe II und III) abgeklärt. Diese weiterführenden differenzialdiagnostischen Ultraschalluntersuchungen werden nicht in meiner Praxis durchgeführt, dafür erhalten Sie eine spezielle Überweisung.